Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) stellt für viele ältere Menschen in Deutschland eine wichtige Absicherung dar. Sie ermöglicht es, auch im Rentenalter umfassend medizinisch versorgt zu werden. In diesem Artikel werden die gesetzlichen Grundlagen, die ansässigen Regelungen und wichtige Aspekte für Rentner behandelt.
Gesetzliche Grundlagen der KVdR
Die Krankenversicherung der Rentner ist im Sozialgesetzbuch (SGB) verankert, hauptsächlich im SGB V. Die wichtigsten Paragraphen, die sich mit der KVdR befassen, sind § 5, § 108 und § 228. Hier werden die Voraussetzungen und der Umfang der Versicherung geregelt.
Voraussetzungen für die KVdR
Um in die KVdR aufgenommen zu werden, müssen Rentner bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Mindestens 90% der Versicherungszeit wurde in der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt.
- Die Person muss eine Rente beziehen, die der Versicherungsrechtlichen Definition entspricht.
- Die Anmeldung zur KVdR darf innerhalb von drei Monaten nach Renteneintritt erfolgen.
Umfang der Leistungen
Die KVdR bietet eine breite Palette von Leistungen, die vergleichbar mit der der regulären gesetzlichen Krankenversicherung sind:
- Ärztliche Behandlungen und Medikamente
- Krankenhausaufenthalte
- Pflegeversicherung
- Rehabilitationsmaßnahmen

Gesetzliche Grundlage der KVdR
Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen finden sich im Sozialgesetzbuch V (SGB V), insbesondere in:
- § 5 SGB V (Versicherungspflicht)
- § 186 SGB V (Beginn der Mitgliedschaft)
- § 237 SGB V (Beitragspflichtige Einnahmen)
- § 249a SGB V (Beitragszuschuss der Rentenversicherung)
Diese Vorschriften regeln unter anderem:
- den Anspruch auf die KVdR,
- die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft,
- die Beitragsberechnung,
- sowie die Beteiligung der Deutschen Rentenversicherung an den Beiträgen.
Wer hat Anspruch auf die Krankenversicherung der Rentner?
Damit Rentner pflichtversichert in der KVdR werden, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
Bezug einer gesetzlichen Rente
Es muss ein Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente bestehen.
Die 9/10-Regel erfüllen
In der zweiten Hälfte des Erwerbslebens müssen mindestens 90 % der Zeit Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung gewesen sein.
Dabei zählen:
✅ Pflichtversicherung
✅ Freiwillige gesetzliche Versicherung
✅ Familienversicherung
Beispiel zur 9/10-Regel
Frau Müller war insgesamt 40 Jahre erwerbstätig.
Für die zweite Hälfte ihres Erwerbslebens sind 20 Jahre maßgeblich.
Davon war sie 19 Jahre gesetzlich krankenversichert.
19 Jahre entsprechen 95 %.
Damit erfüllt sie die Voraussetzungen für die KVdR.
Welche Leistungen umfasst die KVdR?
Rentner erhalten nahezu dieselben Leistungen wie andere gesetzlich Versicherte.
| Leistung | Enthalten |
|---|---|
| Haus- und Facharztbehandlungen | ✔ |
| Krankenhausaufenthalte | ✔ |
| Medikamente | ✔ |
| Vorsorgeuntersuchungen | ✔ |
| Rehabilitationsmaßnahmen | ✔ |
| Pflegeversicherung | ✔ |
| Krankengeld | ✖ |
Wie werden die Beiträge berechnet?
Die Beiträge richten sich hauptsächlich nach:
- der gesetzlichen Rente,
- Betriebsrenten,
- Versorgungsbezügen,
- weiteren beitragspflichtigen Einnahmen.
Der allgemeine Beitragssatz beträgt 2026:
- 14,6 %
- plus kassenindividueller Zusatzbeitrag
- zusätzlich Pflegeversicherungsbeiträge
Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt etwa die Hälfte des allgemeinen Krankenversicherungsbeitrags.
Beispielrechnung
Herr Schneider erhält eine monatliche Rente von 1.800 Euro.
Bei einem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % ergibt sich:
1.800 € × 14,6 % = 262,80 €
Davon übernimmt die Rentenversicherung etwa die Hälfte.
Herr Schneider zahlt also nur seinen eigenen Anteil sowie den Zusatzbeitrag und die Pflegeversicherung.
Was passiert, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt werden?
Wer die 9/10-Regel nicht erfüllt, kann sich häufig weiterhin freiwillig gesetzlich versichern.
In diesem Fall können zusätzlich andere Einkünfte berücksichtigt werden, beispielsweise:
- Mieteinnahmen
- Kapitalerträge
- private Renten
- ausländische Renten
Dadurch können die Beiträge höher ausfallen.
Wie erfolgt die Anmeldung zur KVdR?
In den meisten Fällen erfolgt die Prüfung automatisch zusammen mit dem Rentenantrag.
Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:
- Rentenantrag
- Versicherungsverlauf
- Angaben zur bisherigen Krankenversicherung
Die Krankenkasse prüft anschließend, ob die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt sind.
Häufige Fragen zur gesetzlichen Grundlage der KVdR
Ist die KVdR verpflichtend?
Ja, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, besteht grundsätzlich Versicherungspflicht.
Können privat Versicherte in die KVdR wechseln?
Nur unter bestimmten Voraussetzungen. Ein Wechsel ist nicht immer möglich.
Gilt die Familienversicherung für Rentner?
In einigen Fällen kann eine Familienversicherung möglich sein, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden.
Wer zahlt die Beiträge?
Die Rentenversicherung beteiligt sich am allgemeinen Krankenversicherungsbeitrag.
Muss ich mich selbst anmelden?
In der Regel erfolgt die Prüfung automatisch im Rahmen des Rentenantrags.
Wichtige Krankenversicherung für Senioren
Für weitere Informationen könnten folgende Quellen hilfreich sein:
- Bundesregierung – Krankenversicherung der Rentner
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Krankenversicherung der Rentner
