Ich habe eine wichtige Frage: Mein Schwager bezieht eine Altersrente, ist aber wg. fehlender Vorversicherungszeiten nicht pflichtversichert in der gesetzl. Krankenversicherung. Da er noch einer beruflichen Tätigkeit nachgeht, ist er noch über den Arbeitgeber krankenversichert. Er liegt derzeit wg. einer schweren Erkrankung im Krankenhaus (vermutlich war er zuvor bereits krankgeschrieben).
Die Lohnfortzahlung läuft also in Kürze aus. Nach meiner Kenntnis muss die Krankenkasse die Kosten der Behandlung dennoch übernehmen, auch wenn er nicht mehr pflichtversichert ist (wg. der gleichen Erkrankung). Muss er dennoch jetzt bereits einen Antrag auf freiwillige KV stellen und gleichzeitig einen Antrag auf Übernahme eines Zuschusses bei der Rentenversicherung oder wird dies automatisch erfolgen? Es wäre schön, wenn ich eine Auskunft erhalten könnte. Mf.G. G.Hesse

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