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Zuzahlung Krankenkasse

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt in Deutschland einen Großteil der Behandlungskosten. Dennoch müssen Versicherte bei bestimmten Leistungen einen Eigenanteil leisten. Diese sogenannte Zuzahlung soll dazu beitragen, die Gesundheitsausgaben zu begrenzen und gleichzeitig die Eigenverantwortung zu stärken.

Viele Menschen fragen sich, wann eine Zuzahlung anfällt, wie hoch sie ausfällt und ob es Möglichkeiten gibt, sich davon befreien zu lassen. Tatsächlich gibt es klare gesetzliche Regeln und Obergrenzen, die Versicherte vor zu hohen Belastungen schützen.

Im folgenden Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige über die Zuzahlung der Krankenkasse im Jahr 2026, welche Kosten auf Sie zukommen können und wie Sie Ihre finanzielle Belastung begrenzen.

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Was ist die Zuzahlung bei der Krankenkasse?

Die Zuzahlung ist der Anteil, den gesetzlich Versicherte zusätzlich zu den Leistungen der Krankenkasse selbst bezahlen müssen.

Sie fällt nur bei bestimmten medizinisch notwendigen Leistungen an und ist gesetzlich geregelt.

Bei welchen Leistungen fällt eine Zuzahlung an?

Zu den häufigsten Bereichen gehören:

  • Medikamente
  • Hilfsmittel
  • Heilmittel
  • Krankenhausaufenthalte
  • Rehabilitationsmaßnahmen
  • Häusliche Krankenpflege
  • Fahrkosten in bestimmten Fällen

Wie hoch ist die Zuzahlung?

Die Höhe richtet sich nach der jeweiligen Leistung.

Medikamente

Versicherte zahlen grundsätzlich:

  • 10 % des Preises
  • mindestens 5 Euro
  • höchstens 10 Euro
  • jedoch nie mehr als die tatsächlichen Kosten

Beispiel

Ein Medikament kostet 80 Euro.

10 % entsprechen 8 Euro.

Der Patient zahlt daher 8 Euro in der Apotheke.

Krankenhausaufenthalt

Bei stationären Behandlungen beträgt die Zuzahlung:

  • 10 Euro pro Tag
  • maximal für 28 Tage pro Kalenderjahr

Beispiel

Herr Müller liegt zehn Tage im Krankenhaus.

10 Tage × 10 Euro = 100 Euro Zuzahlung.

Heilmittel

Dazu gehören beispielsweise:

  • Physiotherapie
  • Ergotherapie
  • Logopädie

Hier zahlen Versicherte:

  • 10 Euro je Verordnung
  • zusätzlich 10 % der Behandlungskosten

Hilfsmittel

Beispiele:

  • Hörgeräte
  • Rollatoren
  • Kompressionsstrümpfe

Auch hier beträgt die Zuzahlung:

  • 10 % der Kosten
  • mindestens 5 Euro
  • höchstens 10 Euro

Wer muss keine Zuzahlung leisten?

Bestimmte Personengruppen sind ganz oder teilweise von Zuzahlungen befreit.

Dazu gehören:

Kinder und Jugendliche

Kinder unter 18 Jahren müssen grundsätzlich keine Zuzahlungen leisten.

Chronisch Kranke

Für chronisch kranke Menschen gelten niedrigere Belastungsgrenzen.

Versicherte mit geringem Einkommen

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine vollständige Befreiung möglich.

Die Belastungsgrenze: Schutz vor zu hohen Kosten

Niemand soll durch Zuzahlungen finanziell überfordert werden.

Daher gibt es eine jährliche Belastungsgrenze.

Personengruppe Maximale Belastung pro Jahr
Allgemein Versicherte 2 % des Bruttoeinkommens
Chronisch Kranke 1 % des Bruttoeinkommens

Sobald diese Grenze erreicht wird, können Versicherte bei ihrer Krankenkasse eine Befreiung beantragen.

Beispiel aus der Praxis

Frau Schneider hat ein jährliches Bruttoeinkommen von 30.000 Euro.

Ihre Belastungsgrenze beträgt:

30.000 Euro × 2 % = 600 Euro.

Sobald sie im laufenden Jahr insgesamt 600 Euro an Zuzahlungen geleistet hat, kann sie sich für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreien lassen.

Wie beantragt man eine Zuzahlungsbefreiung?

Schritt 1

Alle Quittungen und Belege sammeln.

Schritt 2

Die jährliche Belastungsgrenze berechnen.

Schritt 3

Einen Antrag bei der Krankenkasse stellen.

Schritt 4

Nach Genehmigung erhalten Versicherte eine Befreiungsbescheinigung.

Häufige Zuzahlungen im Überblick

Leistung Höhe der Zuzahlung
Medikamente 10 %, mindestens 5 €, maximal 10 €
Krankenhaus 10 € pro Tag
Physiotherapie 10 € + 10 % der Kosten
Hilfsmittel 10 %, mindestens 5 €, maximal 10 €
Reha 10 € pro Tag
Häusliche Krankenpflege 10 % der Kosten + 10 € je Verordnung

Spartipps für Versicherte

Quittungen aufbewahren

Alle Belege sollten gesammelt werden, um später eine Befreiung beantragen zu können.

Belastungsgrenze prüfen

Vor allem chronisch Kranke können häufig von niedrigeren Eigenanteilen profitieren.

Befreiung im Voraus beantragen

Einige Krankenkassen ermöglichen eine Vorauszahlung bis zur Belastungsgrenze.

Bonusprogramme nutzen

Viele Krankenkassen bieten Bonusprogramme oder Zuschüsse an.

Häufige Fragen zur Zuzahlung bei der Krankenkasse

Muss ich für jedes Medikament bezahlen?

Nein. Einige Arzneimittel sind vollständig von der Zuzahlung befreit.

Wie hoch ist die Krankenhauszuzahlung?

10 Euro pro Tag, höchstens für 28 Tage im Jahr.

Müssen Kinder Zuzahlungen leisten?

Nein, Kinder unter 18 Jahren sind grundsätzlich befreit.

Können chronisch Kranke weniger zahlen?

Ja. Für sie gilt häufig eine Belastungsgrenze von nur 1 % des Bruttoeinkommens.

Wie bekomme ich eine Zuzahlungsbefreiung?

Durch einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse und den Nachweis der bereits geleisteten Zuzahlungen.

Ein wichtiger Bestandteil der Krankenversicherung

Die Zuzahlung bei der Krankenkasse gehört für viele gesetzlich Versicherte zum Alltag. Dank gesetzlicher Obergrenzen und Befreiungsmöglichkeiten bleiben die Eigenanteile jedoch überschaubar. Wer seine Belege sammelt und die persönliche Belastungsgrenze kennt, kann unnötige Kosten vermeiden und den Versicherungsschutz optimal nutzen.

Wichtige Informationsquellen

Um spezifische Details zur Zuzahlung zu erhalten, können folgende Webseiten hilfreich sein:

Tipps und Empfehlungen

Sammeln Sie alle Quittungen und Belege sorgfältig
Bewahren Sie Rechnungen aus der Apotheke, vom Krankenhaus oder für Heilmittel gut auf. Sobald Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze erreicht haben, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung beantragen und weitere Eigenanteile vermeiden.
Prüfen Sie, ob Sie als chronisch kranke Person Anspruch auf eine niedrigere Belastungsgrenze haben
Für chronisch Kranke gilt häufig eine jährliche Belastungsgrenze von nur 1 % des Bruttoeinkommens statt 2 %. Dadurch können sich erhebliche Einsparungen ergeben. Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse über die Voraussetzungen.
Fragen Sie nach zuzahlungsfreien Medikamenten
Einige Arzneimittel sind vollständig von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Ihr Arzt oder Ihre Apotheke kann Ihnen oft wirkstoffgleiche Alternativen empfehlen, bei denen keine oder nur geringe Eigenkosten anfallen.
Beantragen Sie die Befreiung möglichst frühzeitig
Wenn absehbar ist, dass Sie im laufenden Jahr hohe Gesundheitskosten haben werden, kann sich eine frühzeitige Beantragung der Zuzahlungsbefreiung lohnen. Einige Krankenkassen ermöglichen sogar eine Vorauszahlung bis zur Belastungsgrenze.
Lassen Sie sich bei Unsicherheiten von Ihrer Krankenkasse beraten
Die Regelungen zu Eigenanteilen und Befreiungen sind nicht immer leicht zu verstehen. Eine Beratung durch Ihre Krankenkasse kann helfen, unnötige Ausgaben zu vermeiden und alle verfügbaren Entlastungsmöglichkeiten optimal zu nutzen.