In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht, die auch für Selbstständige gilt. Anders als bei Angestellten betrifft diese Pflicht nicht automatisch eine gesetzliche Versicherung – Selbstständige haben grundsätzlich die Wahl zwischen der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV).
Wahlfreiheit statt Pflicht
Selbstständige sind nicht pflichtversichert in der GKV. Stattdessen genießen sie die Versicherungsfreiheit, das bedeutet: Sie entscheiden selbst, ob sie eine freiwillige GKV-Mitgliedschaft eingehen oder eine PKV abschließen – je nach persönlicher, finanzieller und gesundheitlicher Situation.
Wichtig: Wer zuvor gesetzlich versichert war, kann innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Selbstständigkeit weiterhin freiwilliges Mitglied der GKV bleiben. Wer dagegen privat versichert war, hat nur unter sehr engen Voraussetzungen einen Weg zurück in die GKV.
Krankenversicherung: Muss sein, aber wie?
Wesentliche Entscheidungspunkte:
- GKV (freiwillig):
- Beiträge einkommensabhängig.
- Familienangehörige meist kostenlos mitversichert.
- Keine Risikoprüfung bei Aufnahme.
- PKV:
- Beiträge individuell nach Alter, Gesundheitszustand und Tarif.
- Vorteilhaft für junge, gesunde Selbstständige.
- Familienmitversicherung separat zu lösen.
- Hohe Beitragssteigerung im Alter möglich.
Sonderfall: Künstlersozialkasse (KSK)
Freiberufliche Künstler, Autoren, Journalisten und ähnliche Berufsgruppen können über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert werden. In der GKV zahlen sie nur etwa die Hälfte des Beitrags, die andere Hälfte übernehmen die KSK und ein Bundeszuschuss. Für sie besteht eine echte Pflichtversicherung – das heißt, sie müssen sich über die KSK versichern und haben nicht die übliche Wahlfreiheit.
Beitragshöhe in der GKV: Min- und Max-Beiträge
Wer sich freiwillig gesetzlich versichert, zahlt in der Regel zwischen ca. 260 € und über 1.100 € pro Monat – abhängig vom Einkommen und den Beitragssätzen der Krankenkasse. Dabei gelten:
- Mindestbeitrag (bei sehr niedrigem Einkommen).
- Höchstbeitrag, wenn das Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt.
- Zusätzlich: Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse und Beiträge zur Pflegeversicherung.
Diese Bandbreite ermöglicht einkommensschwächeren Selbstständigen eine leistbare Absicherung, bietet aber auch klar definierte Obergrenzen.
Entscheidende Faktoren bei der Wahl
Faktor | Freiwillige GKV | PKV |
---|---|---|
Beitragshöhe | Einkommen steigt => Beitrag steigt | Tarif, Alter, Gesundheitszustand |
Familienmitversicherung | Oft möglich | Jeder einzeln versichert |
Zugang | Kein Gesundheits-Check | Risikoprüfung erforderlich |
Zukunftssicherheit | Stabil und einkommensabhängig | Abhängig von Tarif und Altersrückstellungen |
Rückkehr zur GKV möglich? | Nein, wenn vorher privat versichert | Unter engen Bedingungen möglich |
Praktische Hinweise zum Vorgehen
- Drei-Monats-Frist einhalten: Wer zuvor GKV-versichert war, sollte innerhalb von drei Monaten den Verbleib in der GKV klären.
- Einkommensbelege bereit halten: Für die Bestimmung des Beitrags sind steuerliche Einkünfte relevant – Betriebsausgaben sind abzugsfähig.
- Tarifvergleich PKV: Nicht nur der Preis zählt – vergleichen Sie Leistungen, Altersrückstellungen und Rückkehrmöglichkeiten.
- Langfristig planen: PKV kann günstig starten, aber im Alter teuer werden. Planen Sie vorausschauend.
Empfehlung: Beratung einholen
Die richtige Krankenversicherungsentscheidung ist komplex und wirkt langfristig. Eine neutrale fachkundige Beratung – z. B. über Verbraucherzentralen oder unabhängige Versicherungsberater – hilft, die individuell optimale Lösung zu finden.