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Krankenversicherungen für Angestellte

​In Deutschland haben Angestellte die Wahl zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV), abhängig von ihrem Einkommen und persönlichen Präferenzen.​

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Die GKV ist für die Mehrheit der Arbeitnehmer verpflichtend. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 % des Bruttoeinkommens, wobei Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 7,3 % tragen. Zusätzlich erheben die Krankenkassen individuelle Zusatzbeiträge, die durchschnittlich bei 1,3 % liegen und ebenfalls paritätisch finanziert werden . Die GKV bietet ein einheitliches Leistungspaket, das gesetzlich festgelegt ist.​

Private Krankenversicherung (PKV)

Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze von 69.300 Euro (Stand 2024) können in die PKV wechseln . In der PKV richten sich die Beiträge nach individuellen Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand und gewählten Leistungen. Die PKV bietet oft umfangreichere Leistungen und kürzere Wartezeiten. Allerdings gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung; jedes Familienmitglied benötigt einen eigenen Vertrag .​

Entscheidungskriterien

Die Wahl zwischen GKV und PKV sollte wohlüberlegt sein. Die GKV bietet einkommensabhängige Beiträge und Familienmitversicherung, während die PKV individuellere Leistungen und Beitragsgestaltung ermöglicht. Ein Wechsel zurück von der PKV in die GKV ist oft schwierig und an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Bild auf schwarzem Hintergrund mit Symbolen und Informationen zum Wechsel der Versicherungsgesellschaft, die mit Kreide auf eine Tafel geschrieben sind.

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