Zum Inhalt springen

Krankenkassenbeitrag arbeitnehmer

​Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Arbeitnehmer setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen und unterliegen bestimmten gesetzlichen Regelungen. Im Folgenden werden die wesentlichen Aspekte detailliert erläutert.​

Startseite

Allgemeiner Beitragssatz

Der allgemeine Beitragssatz zur GKV beträgt gesetzlich festgelegt 14,6 % des beitragspflichtigen Einkommens. Dieser Satz gilt einheitlich für alle gesetzlichen Krankenkassen.

Kassenindividueller Zusatzbeitrag

Neben dem allgemeinen Beitragssatz erheben die Krankenkassen einen individuellen Zusatzbeitrag, dessen Höhe von jeder Kasse selbst bestimmt wird. Dieser Zusatzbeitrag variiert je nach finanzieller Situation der jeweiligen Krankenkasse. Beispielsweise liegt der Zusatzbeitragssatz der Techniker Krankenkasse (TK) im Jahr 2025 bei 2,45 %, was zu einem Gesamtbeitragssatz von 17,05 % führt. Bei der DAK-Gesundheit beträgt der Zusatzbeitrag 2,8 %, sodass sich ein Gesamtbeitragssatz von 17,4 % ergibt. ​

Krankenkassenbeitrag arbeitnehmer

Aufteilung der Beiträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Beiträge zur Krankenversicherung werden paritätisch finanziert, das heißt, Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen jeweils die Hälfte der Beiträge. Dies umfasst sowohl den allgemeinen Beitragssatz als auch den kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Somit übernimmt jeder Partei 50 % des gesamten Beitragssatzes.

Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze definiert das maximale Einkommen, bis zu dem Beiträge zur Krankenversicherung erhoben werden. Einkommensteile, die über dieser Grenze liegen, bleiben beitragsfrei. Für das Jahr 2025 liegt die monatliche Beitragsbemessungsgrenze bei 6.150 € (entspricht 73.800 € jährlich). Das bedeutet, dass für Einkommensteile oberhalb dieser Grenze keine zusätzlichen Beiträge zur Krankenversicherung anfallen.​

Beitragshöchstgrenze:

Aufgrund der Beitragsbemessungsgrenze ergibt sich ein maximaler monatlicher Beitrag zur Krankenversicherung. Bei einem Gesamtbeitragssatz von beispielsweise 17,05 % (wie bei der TK) und einer Beitragsbemessungsgrenze von 6.150 € beträgt der maximale monatliche Beitrag etwa 1.048,58 €. Dieser Betrag wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt, sodass jeder etwa 524,29 € trägt.​

Versicherungspflichtgrenze

Die Versicherungspflichtgrenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt, bestimmt, ab welchem Einkommen Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Für das Jahr 2025 liegt diese Grenze bei 66.600 € jährlich. Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt diese Grenze überschreitet, können sich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen und in die PKV wechseln.​

Berechnung des individuellen Beitrags

Der individuelle Beitrag eines Arbeitnehmers zur GKV hängt vom Bruttoeinkommen und dem spezifischen Beitragssatz der gewählten Krankenkasse ab. Ein Beispiel: Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3.500 € und einem Gesamtbeitragssatz von 17,05 % ergibt sich ein monatlicher Gesamtbeitrag von 597,75 €. Davon trägt der Arbeitnehmer 298,88 €, ebenso wie der Arbeitgeber.​

Aktuelle Entwicklungen und Ausblick

Aufgrund steigender Gesundheitsausgaben und finanzieller Engpässe bei einigen Krankenkassen wurden in den letzten Jahren Anpassungen der Beitragssätze vorgenommen. So wurde beispielsweise im Jahr 2024 eine Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags um 0,8 Prozentpunkte beschlossen, um die finanzielle Stabilität der GKV zu sichern. Es ist daher wichtig, die Entwicklungen im Gesundheitswesen und die daraus resultierenden Beitragsanpassungen im Blick zu behalten.​Aktuelle Nachrichten | BILD.de

Empfehlungen

Arbeitnehmer sollten sich bereits vor einem Jobwechsel oder Gehaltserhöhung über ihre Versicherungsmöglichkeiten informieren, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden.

Ein Vergleich zwischen der GKV und der PKV hilft, die beste Entscheidung basierend auf individuellen Bedürfnissen und langfristigen Kosten zu treffen.

Falls Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben, können Zusatzversicherungen eine sinnvolle Ergänzung sein, um bessere Leistungen zu erhalten.

Arbeitnehmer sollten regelmäßig überprüfen, ob ihr Einkommen die Versicherungspflichtgrenze übersteigt, um gegebenenfalls einen Wechsel in die PKV zu erwägen.

Der Arbeitgeber übernimmt einen Teil der Krankenversicherungsbeiträge. Informieren Sie sich über die aktuellen Zuschüsse, um keine Vorteile zu verpassen.

Die Krankenkassen ändern oft ihre Zusatzbeiträge. Ein regelmäßiger Vergleich kann helfen, eine günstigere Alternative zu finden.

Eine Beratung durch Verbraucherschützer oder Versicherungsexperten kann helfen, die beste Entscheidung für Ihre persönliche Situation zu treffen.

Ein Beitrag, der für die meisten Menschen kein Problem darstellen sollte

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung für Arbeitnehmer setzen sich aus dem allgemeinen Beitragssatz und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammen. Diese Beiträge werden gleichmäßig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Die Höhe des individuellen Beitrags hängt vom Bruttoeinkommen ab, wobei die Beitragsbemessungsgrenze das maximal beitragspflichtige Einkommen definiert. Aktuelle Entwicklungen im Gesundheitswesen können Einfluss auf die Beitragssätze haben, weshalb eine regelmäßige Information empfehlenswert ist.

FAQ

Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt derzeit 14,6 % des Bruttoeinkommens.

Jede Krankenkasse kann zusätzlich einen individuellen Zusatzbeitrag erheben, der je nach Kasse variiert.

Die Beiträge werden zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert.

Ja, die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2025 bei 73.800 € jährlich (6.150 € monatlich).

Arbeitnehmer mit einem Einkommen über 66.600 € pro Jahr können in eine private Krankenversicherung wechseln.

Ja, ein Wechsel ist möglich, wenn die Mindestbindungsdauer von 12 Monaten erfüllt ist.

Die Beitragssätze können jährlich angepasst werden, insbesondere die Zusatzbeiträge.