Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) spielt eine zentrale Rolle im Leben von Studierenden in Deutschland. Sie gewährleistet, dass Studierende während ihres Studiums umfassend medizinisch abgesichert sind. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte der GKV für Studierende, einschließlich Voraussetzungen, Beiträge und Besonderheiten.
Versicherungspflicht und Familienversicherung
In Deutschland besteht für Studierende eine Krankenversicherungspflicht. Bei der Einschreibung an einer Hochschule muss ein Nachweis über eine bestehende Kranken- und Pflegeversicherung erbracht werden. Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres können Studierende über die Familienversicherung beitragsfrei bei ihren gesetzlich versicherten Eltern mitversichert werden, sofern bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Studentische Krankenversicherung (KVdS)
Nach dem Ende der Familienversicherung, spätestens jedoch mit 25 Jahren, müssen Studierende eine eigene Krankenversicherung abschließen. Hierfür steht die Krankenversicherung der Studenten (KVdS) zur Verfügung, die bis zum 30. Lebensjahr oder bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters gilt . Der monatliche Beitrag zur KVdS beträgt seit dem Wintersemester 2024/2025 87,38 Euro zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitrags . Zusätzlich fällt ein Beitrag zur Pflegeversicherung an, der für kinderlose Studierende ab 23 Jahren höher ausfällt .
Beiträge und Finanzierung
Die Beiträge zur studentischen Krankenversicherung sind bundesweit einheitlich geregelt und orientieren sich am BAföG-Bedarfssatz. Neben dem festen Beitragssatz können die Krankenkassen individuelle Zusatzbeiträge erheben, die von den Studierenden allein getragen werden müssen. Für Studierende über 30 Jahren endet in der Regel die Möglichkeit, sich über die KVdS zu versichern. Sie können entweder eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV beantragen oder eine private Krankenversicherung abschließen.
Besonderheiten für ausländische Studierende
Internationale Studierende, die in Deutschland studieren möchten, unterliegen ebenfalls der Versicherungspflicht. Studierende aus EU-/EWR-Staaten können in der Regel ihre europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) nutzen. Für Studierende aus Nicht-EU-Staaten ist der Abschluss einer deutschen Krankenversicherung erforderlich, um das Visum und die Einschreibung zu erhalten.
Eine Versicherung, die jeder Student haben sollte
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet Studierenden in Deutschland eine umfassende medizinische Absicherung zu vergleichsweise günstigen Konditionen. Es ist wichtig, die jeweiligen Voraussetzungen und Fristen zu kennen, um lückenlosen Versicherungsschutz während des Studiums zu gewährleisten.

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