Die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist ein zentraler Pfeiler des deutschen Gesundheitssystems. Sie ermöglicht es, Ehepartner und Kinder unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitzuversichern. Gerade für Paare, bei denen ein Ehepartner nur ein geringes Einkommen hat oder gar nicht erwerbstätig ist, bietet diese Regelung eine erhebliche finanzielle Entlastung. Doch die Familienversicherung ist an Bedingungen geknüpft, darunter auch eine Einkommensgrenze für den mitversicherten Ehepartner.
Dieser Artikel erläutert die wesentlichen Aspekte der Einkommensgrenze und gibt praktische Tipps, wie Paare ihren Versicherungsschutz optimal gestalten können.
Grundprinzip der Familienversicherung
Die Familienversicherung in der GKV soll sicherstellen, dass auch Personen ohne eigenes oder nur geringes Einkommen einen umfassenden Krankenversicherungsschutz erhalten. So können Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder beitragsfrei über das hauptversicherte Mitglied mitversichert werden. Dieses Modell funktioniert solidarisch: Die Versichertengemeinschaft trägt die Kosten, ohne dass zusätzliche Beiträge für die mitversicherten Personen anfallen.
Voraussetzung ist jedoch, dass der Ehepartner selbst nicht versicherungspflichtig oder freiwillig versichert ist und sein Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Diese Grenze wird jährlich angepasst und soll verhindern, dass Personen mit höheren Einkünften die beitragsfreie Mitversicherung in Anspruch nehmen.

Rechtliche Grundlagen
Die gesetzlichen Regelungen zur Familienversicherung sind in § 10 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) verankert. Dort wird definiert, wer beitragsfrei mitversichert werden kann und welche Voraussetzungen gelten. Insbesondere wird festgelegt, dass die Familienversicherung nur dann greift, wenn der Ehepartner nicht selbst versicherungspflichtig ist und sein Einkommen die festgesetzte Einkommensgrenze nicht überschreitet.
Darüber hinaus spielen die Beitragsverfahrensgrundsätze der Krankenkassen eine Rolle. Sie legen fest, wie das Einkommen zu ermitteln ist und welche Nachweise erforderlich sind. Die Krankenkassen prüfen regelmäßig, ob die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Veränderungen im Einkommen oder Beschäftigungsstatus müssen der Kasse unverzüglich gemeldet werden.
Die Einkommensgrenze im Überblick
Die Einkommensgrenze für die beitragsfreie Familienversicherung wird jährlich angepasst und liegt im Jahr 2023 bei 485 Euro monatlich, bei Minijobs (geringfügige Beschäftigung) bei 520 Euro. Ab dem Jahr 2024 können diese Werte geringfügig steigen. Übersteigt das monatliche Einkommen des Ehepartners diese Grenze, endet die Familienversicherung in der Regel. Stattdessen muss der Ehepartner sich selbst versichern, entweder über eine eigene Pflichtversicherung, eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV oder gegebenenfalls über eine private Krankenversicherung (PKV).
Wichtig zu wissen ist, dass nicht nur das Arbeitsentgelt berücksichtigt wird, sondern auch andere Einkünfte wie Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder Betriebsrenten. Wer also über ein passives Einkommen verfügt, muss genau prüfen, ob dieses die Einkommensgrenze überschreitet.
Ermittlung des Einkommens
Um festzustellen, ob der Ehepartner die Einkommensgrenze überschreitet, betrachten die Krankenkassen das gesamte Einkommen. Dazu zählen:
- Bruttoarbeitsentgelt: Bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung wird das Bruttoeinkommen herangezogen.
- Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit: Hier wird der Gewinn nach Abzug der Betriebsausgaben berücksichtigt.
- Mieteinnahmen und Kapitalerträge: Auch Zinserträge oder Dividenden können das Einkommen erhöhen.
- Renten und Pensionen: Wer eine Betriebsrente bezieht, muss diese ebenfalls angeben.
Bei schwankenden Einkünften, etwa bei Selbstständigen, betrachten die Krankenkassen oft den durchschnittlichen Gewinn der letzten Monate oder das Ergebnis des letzten Steuerbescheids. Kommt die Kasse zu dem Schluss, dass das Einkommen dauerhaft über der Grenze liegt, endet die Familienversicherung.
Besonderheiten bei Minijobs
Wer nur geringfügig beschäftigt ist, übt in der Regel einen sogenannten Minijob aus. Die Verdienstgrenze dafür liegt aktuell bei 520 Euro monatlich. Für die Familienversicherung gilt jedoch eine Besonderheit: Bei einem Minijob wird geprüft, ob das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt 520 Euro nicht überschreitet. Liegt der Lohn unterhalb dieser Grenze, ist eine beitragsfreie Familienversicherung möglich. Erhält der Ehepartner jedoch regelmäßig mehr als 520 Euro, entfällt der Anspruch. Es ist also ratsam, den Verdienst genau zu kalkulieren und Überschreitungen zu vermeiden, sofern die Familienversicherung aufrechterhalten werden soll.
Was passiert bei Überschreiten der Einkommensgrenze?
Übersteigt das Einkommen des Ehepartners dauerhaft die festgelegte Grenze, endet die Familienversicherung mit Ablauf des Monats, in dem die Voraussetzungen letztmalig erfüllt waren. Der Ehepartner muss sich dann selbst versichern. Je nach Beschäftigungsstatus und Höhe des Einkommens kann das bedeuten:
- Pflichtversicherung in der GKV: Bei einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis oder Bezug von Arbeitslosengeld I.
- Freiwillige Versicherung in der GKV: Wer nicht versicherungspflichtig ist, kann sich freiwillig gesetzlich versichern. Hierbei werden alle Einkünfte zur Beitragsberechnung herangezogen.
- Private Krankenversicherung (PKV): Personen mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze können sich privat versichern, sofern sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
Für viele Ehepartner ist die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV eine sinnvolle Option, da sie einen ähnlichen Leistungskatalog wie die Pflichtversicherung bietet und einkommensabhängig kalkuliert wird.
Praktische Tipps und EmpfehlungenVersicherungsschutz zu finden.
Fazit
Die Familienversicherung ist eine wertvolle Errungenschaft im deutschen Gesundheitssystem und bietet vielen Paaren eine finanzielle Entlastung. Allerdings ist sie an klare Regeln gebunden, vor allem an die Einkommensgrenze für den mitversicherten Ehepartner. Wer diese Grenze überschreitet, verliert den Anspruch auf beitragsfreie Mitversicherung und muss sich eigenständig versichern.
Daher ist es wichtig, regelmäßig das eigene Einkommen zu überprüfen und Veränderungen rechtzeitig zu melden. Mit einer sorgfältigen Planung und gegebenenfalls einer professionellen Beratung lässt sich die optimale Versicherungslösung für beide Ehepartner finden und finanzielle Nachteile lassen sich vermeiden.
Links zu Quellen, wenn Sie mehr zum Thema erfahren möchten:
Ministerio Federal de Salud (Bundesministerium für Gesundheit – BMG)
Asociación Nacional de Fondos de Seguro de Salud Estatutarios (GKV-Spitzenverband)
FAQ
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Die Einkommensgrenze für mitversicherte Ehepartner beträgt 2024 monatlich 505 € (bzw. 538,33 € bei Minijobs). Wird diese Grenze überschritten, ist eine eigene Krankenversicherung erforderlich.
Zur Berechnung zählen alle regelmäßigen Einkünfte, z. B. Gehalt, Renten, Mieteinnahmen, Kapitalerträge und selbstständige Tätigkeiten.
Ja, die Krankenkasse kann regelmäßig Nachweise wie Gehaltsabrechnungen oder Steuerbescheide anfordern. Änderungen im Einkommen müssen zudem zeitnah gemeldet werden.
In diesem Fall endet die Familienversicherung, und der betroffene Ehepartner muss sich entweder freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern.
Ja, für geringfügig Beschäftigte (Minijobs) liegt die Grenze bei 538,33 € monatlich. Zudem gibt es Sonderregelungen für bestimmte Einkommensarten.