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Familienkrankenversicherung

Die Familienkrankenversicherung in Deutschland ermöglicht es, bestimmte Familienangehörige beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mitzuversichern. Dies bietet Familien finanziellen Schutz und gewährleistet eine umfassende medizinische Versorgung für alle Mitglieder.​

Berechtigte Personen

Folgende Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen in der Familienversicherung mitversichert werden:​

  • Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner: Voraussetzung ist, dass sie kein eigenes oder nur ein geringfügiges Einkommen haben. ​
  • Kinder: Dazu zählen leibliche Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder und Enkelkinder, sofern der Versicherungsnehmer überwiegend für deren Unterhalt sorgt. ​

Voraussetzungen für die Familienversicherung

Damit eine beitragsfreie Mitversicherung möglich ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:​

  • Wohnsitz: Der Angehörige muss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
  • Einkommensgrenze: Das regelmäßige monatliche Gesamteinkommen des mitzuversichernden Angehörigen darf 535 Euro nicht überschreiten. Für Minijobber liegt die Grenze bei 556 Euro monatlich.
  • Keine hauptberufliche Selbstständigkeit: Der Angehörige darf nicht hauptberuflich selbstständig tätig sein. ​
  • Keine eigene Versicherungspflicht: Der Angehörige darf nicht anderweitig versicherungspflichtig oder von der Versicherungspflicht befreit sein. ​

Altersgrenzen für Kinder

Die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern ist altersabhängig:​

  • Bis zum 18. Lebensjahr: Generell sind Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mitversichert.​
  • Bis zum 23. Lebensjahr: Wenn das Kind nicht erwerbstätig ist, verlängert sich die Mitversicherung bis zum 23. Geburtstag.​
  • Bis zum 25. Lebensjahr: Befindet sich das Kind in Schul- oder Berufsausbildung oder leistet einen Freiwilligendienst, ist eine Mitversicherung bis zum 25. Geburtstag möglich.

Besonderheiten bei unterschiedlicher Versicherung der Eltern

Wenn ein Elternteil gesetzlich und der andere privat versichert ist, gelten spezielle Regelungen:​

  • Höheres Einkommen des privatversicherten Elternteils: Übersteigt das Einkommen des privatversicherten Elternteils eine bestimmte Grenze (2025: 5.362,50 Euro monatlich) und verdient dieser mehr als der gesetzlich versicherte Elternteil, ist eine Familienversicherung für die Kinder ausgeschlossen. ​

Verfahren zur Anmeldung

Die Anmeldung zur Familienversicherung erfolgt über die Krankenkasse des Hauptversicherten. Hierfür sind entsprechende Formulare auszufüllen und Nachweise, wie Einkommensbescheinigungen oder Ausbildungsnachweise, vorzulegen. Es ist wichtig, Änderungen in den Verhältnissen, die die Versicherungsberechtigung beeinflussen könnten, unverzüglich der Krankenkasse mitzuteilen. ​

Vorteile der Familienversicherung

Die Familienversicherung bietet mehrere Vorteile:

  • Kostenersparnis: Angehörige sind beitragsfrei mitversichert, was finanzielle Entlastung bedeutet.​
  • Umfassender Schutz: Mitversicherte erhalten den gleichen Leistungsumfang wie der Hauptversicherte.​
  • Keine Gesundheitsprüfung: Für die Aufnahme in die Familienversicherung ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich.

Versicherung für die ganze Familie

Die Familienkrankenversicherung in Deutschland ermöglicht es, nahe Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitzuversichern. Dies stellt eine erhebliche finanzielle Entlastung dar und gewährleistet einen umfassenden Versicherungsschutz für die gesamte Familie. Es ist jedoch wichtig, die geltenden Voraussetzungen und Grenzen zu kennen und Änderungen der Krankenkasse zeitnah mitzuteilen, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.​