In Deutschland genießen viele Selbstständige den Vorteil der familienversicherten Angehörigen innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – aber nur unter klar definierten Voraussetzungen. Dieser Artikel gibt Ihnen eine umfassende, strukturierte Orientierung über die Rahmenbedingungen, Stolperfallen und Gestaltungsmöglichkeiten.
Grundprinzip: Familienversicherung in der GKV
In der GKV können Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder (leiblich, adoptiv, Pflegekinder, Stief- oder Enkelkinder unter bestimmten Voraussetzungen) beitragsfrei mitversichert werden – sofern:
- sie ihren Wohnsitz in Deutschland haben,
- kein eigenes Krankenversicherungsschutz besteht und
- ihr monatliches Gesamteinkommen unter einer festgelegten Grenze liegt (2025: ca. 535 €, bei Minijobs bis 556 €).
Diese beitragsfreie Mitversicherung ist einer der zentralen Gründe, warum viele Selbstständige sich für die GKV entscheiden – besonders wenn sie eine Familie haben.
Selbstständigkeit und Hauptberuflichkeit
Ein zentraler Ausschlussgrund für die Familienversicherung ist eine hauptberufliche Selbstständigkeit. Das bedeutet:
- Wenn Sie regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche selbstständig arbeiten und die Einnahmen den Lebensunterhalt wesentlich sichern, ist die Familienversicherung nicht möglich.
- Schon die Beschäftigung eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmers kann ein Hinweis auf Hauptberuflichkeit sein – und damit ein Ausschlusskriterium.
Nebenberuflich Selbstständige mit geringem Zeitaufwand und niedrigem Einkommen haben dagegen häufig die Möglichkeit, ihre Angehörigen familienversichert zu lassen.
Einkommensgrenzen im Detail
- Für Familienangehörige gilt eine Einkommensgrenze von 535 € im Monat.
- Minijobs sind bis 556 € monatlich zulässig.
- Werden diese Grenzen überschritten, endet der beitragsfreie Versicherungsschutz – und es tritt eine Versicherungspflicht ein.
- Elterngeld, Kindergeld oder BAföG zählen nicht zum Einkommen und bleiben unberücksichtigt.
Altersgrenzen bei Kindern
Kinder können abhängig von ihrer Lebensphase familienversichert sein:
- Bis 18 Jahre: grundsätzlich beitragsfrei.
- Bis 23 Jahre: wenn das Kind nicht erwerbstätig ist.
- Bis 25 Jahre: bei Schul-, Berufs- oder Hochschulausbildung (inkl. freiwilliger Dienste).
- Bei Behinderung, die vor der Familienversicherung bestanden hat, ist die Mitversicherung ohne Altersgrenze möglich.
Übersicht der Bedingungen
| Voraussetzung | Erklärung |
|---|---|
| Wohnsitz in Deutschland | Voraussetzung für alle mitversicherten Angehörigen |
| Kein eigener Versicherungsschutz | Angehörige müssen unversichert sein |
| Einkommen unter Grenzwert | max. 535 € (Minijobs bis 556 €) |
| Selbstständigkeit als Nebenjob | Hauptberuflich Selbstständige sind ausgeschlossen |
| Altersgrenzen beachten | Kinder nur bis 18/23/25 Jahre je nach Situation |
Eine nützliche Versicherung, die Sie berücksichtigen sollten
Die Familienversicherung ist ein starkes Argument für die gesetzliche Krankenversicherung, insbesondere für selbstständige Familienväter und -mütter. Sie bietet einen klaren finanziellen Vorteil – allerdings nur bei strikter Einhaltung der Voraussetzungen. Frühzeitige Planung und regelmäßige Anpassung sind daher essenziell, um langfristig beitragsfreie Mitversicherungen für Ihre Angehörigen zu sichern.
Tipps und Empfehlungen
Stellen Sie sicher, ob Ihre Selbstständigkeit als haupt- oder nebenberuflich gilt, da dies über die Familienversicherung entscheidet.
Überwachen Sie das Einkommen, um die Grenzen (535 € bzw. 556 € bei Minijobs) nicht zu überschreiten.
Halten Sie Geburts- oder Heiratsurkunden, Ausbildungsnachweise und Einkommensbelege bereit.
Informieren Sie Ihre Krankenkasse bei Einkommensänderungen, Jobwechseln oder neuen Familienmitgliedern.
Falls die Familienversicherung nicht möglich ist, prüfen Sie freiwillige Mitgliedschaften in der GKV oder private Tarife.
