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Familienversicherung für selbstständige

​In Deutschland haben Selbstständige die Möglichkeit, ihre Familienangehörigen unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mitzuversichern.

Diese sogenannte Familienversicherung bietet einen umfassenden Gesundheitsschutz für Ehepartner und Kinder, ohne dass zusätzliche Beiträge anfallen. Allerdings gibt es spezifische Regelungen und Einkommensgrenzen, die beachtet werden müssen.​

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Voraussetzungen für die Familienversicherung

Mitversicherung von Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern

Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner können in der GKV familienversichert werden, wenn sie kein oder nur ein geringes Einkommen haben. Die Einkommensgrenze liegt im Jahr 2025 bei 535 Euro monatlich. Bei einem Minijob darf das Einkommen 556 Euro nicht überschreiten. ​

Wichtig ist, dass der mitzuversichernde Partner nicht hauptberuflich selbstständig tätig ist. Eine hauptberufliche Selbstständigkeit schließt die Möglichkeit der Familienversicherung aus. ​

Mitversicherung von Kindern

Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu einem bestimmten Alter familienversichert werden:

  • Bis zum 18. Lebensjahr: Generell sind Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mitversichert.​
  • Bis zum 23. Lebensjahr: Wenn das Kind nicht erwerbstätig ist, bleibt die Mitversicherung bis zum 23. Lebensjahr bestehen.
  • Bis zum 25. Lebensjahr: Befindet sich das Kind in Schul- oder Berufsausbildung, kann die Familienversicherung bis zum 25. Lebensjahr fortgesetzt werden.​
Familienversicherung für selbstständige

Einkommensgrenzen für die Familienversicherung

Die Einkommensgrenze für die beitragsfreie Familienversicherung liegt im Jahr 2025 bei 535 Euro monatlich. Bei einem Minijob darf das Einkommen 556 Euro nicht überschreiten.

Für selbstständige Angehörige gilt ebenfalls die Einkommensgrenze von 535 Euro im Monat. In diesem Fall ist der Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit maßgeblich.

Hauptberufliche Selbstständigkeit und Familienversicherung

Eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit schließt die Möglichkeit der Familienversicherung aus. In solchen Fällen müssen sich die Selbstständigen eigenständig krankenversichern, entweder freiwillig in der GKV oder in der privaten Krankenversicherung (PKV).

Die Einstufung, ob eine selbstständige Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem zeitlichen Umfang und dem erzielten Einkommen. Es ist ratsam, dies individuell mit der jeweiligen Krankenkasse zu klären.​

Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige

Ein wesentlicher Vorteil der GKV für Selbstständige ist die Möglichkeit der beitragsfreien Familienversicherung. Familienmitglieder können unter den genannten Voraussetzungen ohne zusätzliche Kosten mitversichert werden.

Zudem sind die Beiträge in der GKV einkommensabhängig. Sinkt das Einkommen, beispielsweise in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, passen sich die Beiträge entsprechend an. Dies bietet eine gewisse finanzielle Flexibilität.​

Beantragung der Familienversicherung

Um Familienangehörige in der GKV mitzuversichern, muss ein Antrag bei der jeweiligen Krankenkasse gestellt werden. Hierfür sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:​

  • Für Ehepartner: Heiratsurkunde, Einkommensnachweise​
  • Für Kinder: Geburtsurkunde, Schul- oder Ausbildungsnachweise​

Einige Krankenkassen bieten Online-Formulare an, die den Prozess erleichtern. Es ist wichtig, alle erforderlichen Unterlagen vollständig einzureichen, um Verzögerungen zu vermeiden.​

Regelmäßige Überprüfung der Voraussetzungen

Die Krankenkassen überprüfen regelmäßig, ob die Voraussetzungen für die Familienversicherung weiterhin erfüllt sind. Daher sollten Änderungen, wie beispielsweise Einkommenssteigerungen oder der Beginn einer hauptberuflichen Selbstständigkeit, umgehend der Krankenkasse mitgeteilt werden.​

Alternative: Private Krankenversicherung (PKV)

Für Selbstständige besteht auch die Möglichkeit, sich privat kranken zu versichern. Allerdings bietet die PKV keine beitragsfreie Familienversicherung an. Jedes Familienmitglied benötigt einen eigenen Vertrag, was zu höheren Gesamtkosten führen kann.​

Es ist daher wichtig, die Vor- und Nachteile von GKV und PKV sorgfältig abzuwägen und die individuelle Familiensituation bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen.​

Tipps und Empfehlungen

Familienversicherung für Selbstständige – Empfehlungen
1. Prüfen Sie die Einkommensgrenze
Die Familienversicherung ist nur möglich, wenn das Einkommen des mitzuversichernden Ehepartners unter 535 Euro im Monat liegt.
2. Beachten Sie die Hauptberuflichkeit
Eine hauptberufliche Selbstständigkeit schließt die kostenlose Familienversicherung aus. Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse, wenn Unsicherheiten bestehen.
3. Minijob-Grenze einhalten
Wenn Ihr Ehepartner einen Minijob hat, darf das Einkommen 556 Euro monatlich nicht übersteigen, um familienversichert zu bleiben.
4. Kinder rechtzeitig anmelden
Kinder können kostenlos familienversichert werden, jedoch müssen alle relevanten Unterlagen (Geburtsurkunde, Schulbescheinigung) rechtzeitig eingereicht werden.
5. Regelmäßige Überprüfung der Voraussetzungen
Die Krankenkassen prüfen regelmäßig, ob die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Melden Sie Einkommensänderungen umgehend.
6. Alternative: Freiwillige gesetzliche Versicherung
Falls eine Familienversicherung nicht möglich ist, kann eine freiwillige gesetzliche Versicherung eine kostengünstige Alternative zur privaten Krankenversicherung sein.
7. Beratung durch die Krankenkasse nutzen
Lassen Sie sich individuell beraten, um die besten Lösungen für Ihre Familienversicherung als Selbstständiger zu finden.

Krankenversicherung ohne großen Aufwand

Die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bietet Selbstständigen die Möglichkeit, ihre Familienangehörigen unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitzuversichern. Wesentliche Kriterien sind dabei die Einkommensgrenzen und die Art der Tätigkeit des mitzuversichernden Familienmitglieds.

Es ist ratsam, sich frühzeitig bei der jeweiligen Krankenkasse zu informieren und die notwendigen Anträge vollständig einzureichen, um einen reibungslosen Versicherungsschutz für die gesamte Familie sicherzustellen.​

Wenn Sie mehr über das Thema erfahren möchten, empfehlen wir Ihnen den Besuch einiger Quellen:

Familienversicherung in der Krankenkasse

AOK

FAQ

Ehepartner und Kinder können beitragsfrei mitversichert werden, sofern das Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet.
Die Grenze liegt aktuell bei 505 Euro monatlich (Stand 2024) oder 538 Euro für Minijobber.
Dann müssen Sie sich freiwillig in der GKV versichern oder eine private Krankenversicherung abschließen.
Ja, solange ein Elternteil gesetzlich versichert ist und das Einkommen des privatversicherten Elternteils bestimmte Grenzen nicht überschreitet.
Sie müssen bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag stellen und Einkommensnachweise vorlegen.
Ja, einige Krankenkassen bieten zusätzliche Leistungen für Familien an. Ein Vergleich lohnt sich.