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Krankengeld: Wie hoch ist es?

In Deutschland ist das Krankengeld eine wichtige finanzielle Unterstützung für Arbeitnehmer, die aufgrund einer Erkrankung nicht in der Lage sind, zu arbeiten. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über das Krankengeld, die Höhe, die Anspruchsvoraussetzungen und wichtige Aspekte, die Sie beachten sollten.

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Was ist Krankengeld?

Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und dient der finanziellen Sicherstellung während einer Krankheitsphase. Es wird gezahlt, wenn ein Versicherter länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist und somit kein Entgelt (z.B. Lohn oder Gehalt) mehr erhält.

Anspruchsvoraussetzungen für Krankengeld

Um Krankengeld zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie müssen gesetzlich krankenversichert sein.
  • Die Arbeitsunfähigkeit muss ärztlich bescheinigt werden.
  • Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit muss mindestens sieben Tage betragen.
  • Sie müssen in den letzten zwei Jahren mindestens 12 Monate versichert gewesen sein.

Krankengeld: Wie hoch ist es?

 

Wie hoch ist das Krankengeld?

Die Höhe des Krankengeldes beträgt in der Regel 70 % des regelmäßigen Bruttoeinkommens, jedoch nicht mehr als 90 % des Nettogehalts. Dies bedeutet, dass die genaue Höhe von Ihrem bisherigen Einkommen abhängt.

Beispielberechnung

Hier ein Beispiel zur Veranschaulichung:

  • Regelmäßiges Bruttoeinkommen: 3.000 €
  • Netto­einkommen: 1.800 €
  • Krankengeld (70 % vom Brutto): 2.100 €
  • Krankengeld (90 % vom Netto): 1.620 €

In diesem Fall würde das Krankengeld 1.620 € pro Monat betragen, da dies der niedrigere Betrag ist.

Dauer des Krankengeldes

Das Krankengeld wird maximal für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für die gleiche Erkrankung gezahlt. Nach Ablauf dieser Frist haben Berechtigte keinen Anspruch mehr auf diese Leistung, es sei denn, sie können eine neue Erkrankung nachweisen.

Zusätzliche Leistungen und Regelungen

Bei bestimmten Erkrankungen oder besonderen Lebenssituationen, wie z.B. Schwangerschaft oder psychischen Erkrankungen, gelten eventuell abweichende Regeln. Daher ist es wichtig, sich direkt bei der Krankenkasse zu informieren.

Wie beantrage ich Krankengeld?

Um Krankengeld zu beantragen, müssen Sie folgende Schritte unternehmen:

  1. Besuchen Sie Ihren Arzt und lassen Sie sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen.
  2. Informieren Sie Ihre Krankenkasse frühzeitig über Ihre Arbeitsunfähigkeit.
  3. Reichen Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Ihrer Krankenkasse ein.
  4. Warten Sie auf die Entscheidung Ihrer Krankenkasse.

Fristen beachten

Beachten Sie, dass die Krankenkasse in der Regel innerhalb von drei Wochen über Ihren Antrag entscheidet, es jedoch empfehlenswert ist, alle Unterlagen so schnell wie möglich einzureichen, um Verzögerungen zu vermeiden.

Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber

Es ist auch wichtig, während der Krankheit die Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber aufrechtzuerhalten. Informieren Sie ihn über Ihren Gesundheitszustand und die voraussichtliche Dauer Ihrer Abwesenheit.

Recht auf Teilzeit während der Krankheit

In einigen Fällen haben Arbeitnehmer das Recht, während einer Erkrankung in Teilzeit zu arbeiten, um die Rückkehr zur vollen Arbeitsfähigkeit zu erleichtern. Dies muss jedoch mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden.

Krankengeld als wichtige finanzielle Absicherung

Krankengeld ist ein wesentlicher Bestandteil der sozialen Absicherung in Deutschland. Bei Krankheit bietet es Unterstützung, um die finanzielle Belastung zu reduzieren. Jeder Versicherte sollte sich über seine Rechte und Ansprüche informieren, damit er im Krankheitsfall gut informiert ist.

Für weitere Informationen besuchen Sie die folgenden offiziellen Websites:

Einige Tipps, die für Sie nützlich sein werden

Das Krankengeld wird nach dem Bruttoeinkommen berechnet, darf jedoch 90 % des Nettoverdienstes nicht überschreiten.
Es gibt eine gesetzliche Beitragsbemessungsgrenze, die den maximalen Krankengeldbetrag limitiert.
In den ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber weiterhin das volle Gehalt – Krankengeld gibt es erst danach.
Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung werden vom Krankengeld abgezogen.
Die Krankenkasse muss frühzeitig über die Arbeitsunfähigkeit informiert werden, um Verzögerungen bei der Zahlung zu vermeiden.

Hinweis: Die genaue Höhe des Krankengeldes hängt von individuellen Einkommens- und Versicherungsdaten ab.