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Befreiung krankenkasse

In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht, die sicherstellt, dass jede Person entweder in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung abgesichert ist. Unter bestimmten Bedingungen kann jedoch eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht beantragt werden.

Dies betrifft vor allem Personen, die in die private Krankenversicherung wechseln oder aufgrund besonderer Umstände nicht versicherungspflichtig sind.

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Wer kann sich von der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen?

Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dazu gehören:

  • Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV): Wer die Jahresarbeitsentgeltgrenze (2024: 69.300 EUR) überschreitet, kann sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen und in die PKV wechseln.
  • Beamte und Selbstständige: Diese Berufsgruppen sind nicht verpflichtet, sich gesetzlich zu versichern und können eine private Krankenversicherung wählen.
  • Studenten: Studierende haben in den ersten drei Monaten nach Studienbeginn die Möglichkeit, sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht zu befreien, um eine private Krankenversicherung abzuschließen.
  • Rentner: Wer nicht die erforderlichen Vorversicherungszeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt, kann sich befreien lassen.
Befreiung krankenkasse

Antrag auf Befreiung: Ablauf und Fristen

Um sich von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht zu befreien, muss ein Antrag bei der zuständigen Krankenkasse gestellt werden. Der Prozess umfasst folgende Schritte:

  1. Antragstellung: Der Antrag auf Befreiung muss innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht gestellt werden.
  2. Nachweise erbringen: Hierzu gehören Einkommensnachweise, Nachweise über eine alternative Absicherung (z. B. private Krankenversicherung) und ggf. eine Studienbescheinigung.
  3. Entscheidung der Krankenkasse: Die gesetzliche Krankenkasse prüft den Antrag und stellt eine Befreiungsbescheinigung aus, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Vorteile und Nachteile der Befreiung

Vorteile:

  • Möglichkeit, von den Leistungen und Tarifoptionen einer privaten Krankenversicherung zu profitieren.
  • Flexiblere Tarife und individuelle Leistungswahl in der PKV.
  • Keine Abhängigkeit von Einkommensgrenzen.

Nachteile:

  • Einmal befreit, gibt es kein Rückkehrrecht in die gesetzliche Krankenversicherung.
  • Höhere Beiträge im Alter, insbesondere in der privaten Krankenversicherung.
  • Strengere Aufnahmekriterien in der PKV, insbesondere bei Vorerkrankungen.

Tipps und Empfehlungen

Nicht jeder kann sich von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Überprüfen Sie Ihre Einkommensgrenzen und beruflichen Bedingungen.
Der Antrag auf Befreiung muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht gestellt werden. Verpassen Sie diese Frist nicht!
Falls Sie sich privat versichern möchten, vergleichen Sie verschiedene Tarife und prüfen Sie Leistungen sowie Beitragshöhen.
Eine Befreiung kann nicht rückgängig gemacht werden. Machen Sie sich bewusst, dass Sie dann dauerhaft in der privaten Versicherung bleiben müssen.
Falls Sie angestellt sind, muss Ihr Arbeitgeber über Ihre Befreiung informiert werden, da er keine Beiträge mehr an die gesetzliche Krankenkasse abführt.
Private Krankenversicherungen haben oft steigende Beiträge im Alter. Kalkulieren Sie diese langfristig in Ihre Finanzplanung ein.
Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind steuerlich absetzbar. Lassen Sie sich von einem Steuerberater beraten, um Vorteile zu nutzen.

Ist die Befreiung sinnvoll?

Die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht sollte gut überlegt sein. Während die private Krankenversicherung Vorteile bieten kann, ist sie langfristig oft mit steigenden Kosten verbunden. Personen, die in jungen Jahren in die PKV wechseln, sollten frühzeitig Rücklagen für höhere Beiträge im Alter bilden. Eine umfassende Beratung durch Experten ist in jedem Fall empfehlenswert.

Bundesportal – Verwaltung

Techniker Krankenkasse (TK)

FAQ

Personen mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, Beamte, Selbstständige oder Studenten in bestimmten Situationen können eine Befreiung beantragen.
Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse eingereicht werden.
Nein, die Befreiung ist endgültig. Wer sich einmal befreien lässt, kann nicht zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
Sie müssen sich privat versichern oder eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, z. B. durch eine Auslandsversicherung.
Ja, wenn Sie privat versichert sind, können Ihre Familienmitglieder nicht kostenlos mitversichert werden, wie es in der gesetzlichen Krankenversicherung der Fall wäre.
Ja, Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind steuerlich absetzbar. Lassen Sie sich beraten, um die bestmöglichen Vorteile zu nutzen.
Eine spätere Gehaltsreduzierung ändert nichts an der Befreiung. Sie bleibt dauerhaft bestehen, auch wenn Ihr Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze fällt.