Für verbeamtete Personen (Beamte, Referendare, Pensionäre) ist die Kombination aus staatlicher Beihilfe und privater Krankenversicherung (PKV) ein zentraler Baustein der Gesundheitsabsicherung. Sie bietet umfangreiche Leistungen bei vergleichsweise niedrigen Beiträgen – aber auch einige Sonderregeln und Fristen.
Was ist Beihilfe?
Die Beihilfe ist ein Zuschuss des Dienstherrn zur Krankenversicherung. Je nach Bundesland und persönlicher Situation werden typischerweise folgende Anteile erstattet:
- Aktive Beamte: ca. 50 %
- Bei mindestens zwei Kindern: bis zu 70 %
- Ehepartner: etwa 70 %
- Kinder: bis zu 80 %
- Pensionäre: etwa 70 %
Die genaue Höhe richtet sich nach den jeweiligen Beihilfevorschriften des Bundes oder Bundeslandes.
Warum die PKV ergänzend?
Die Beihilfe deckt nicht alle Gesundheitskosten ab – der verbleibende Teil (z. B. 50 %) muss privat versichert werden. Hier greift die beihilfekonforme PKV:
- Sie sichert ausschließlich die nicht von der Beihilfe übernommenen Kosten ab.
- Das ergibt deutlich günstigere Beiträge: Anstelle einer Vollversicherung folgt nur der Restversicherungsbeitrag.
- Beihilfeergänzungstarife können Zusatzleistungen wie Chefarzt, Einzelzimmer oder Heilpraktiker absichern, die Beihilfe nicht abdeckt.
Sonderregel: Öffnungsaktionen & Risikozuschläge
Beamte und deren Angehörige profitieren von Öffnungsaktionen, die auch bei Vorerkrankungen eine Aufnahme in PKV ermöglichen:
- Die Versicherer dürfen in dieser Öffnungsphase nicht aus Risikogründen ablehnen.
- Risikozuschläge sind auf maximal 30 % begrenzt.
- Voraussetzung: Antrag innerhalb der ersten 6 Monate nach Verbeamtung.
Pauschale vs. individuelle Beihilfe
In einigen Bundesländern gibt es die pauschale Beihilfe:
- Der Dienstherr zahlt pauschal 50 % des Versicherungsbeitrags für PKV und/oder GKV.
- Das ist eine Alternative zur individuellen Beihilfe, bei der klassische Leistungsausfälle durch pauschalen Zuschuss ersetzt werden.
- Der Wechsel zwischen diesen Systemen ist nicht möglich – die Entscheidung ist dauerhaft.
Vorteile & Herausforderungen im Überblick
Vorteil | Erklärung |
---|---|
Geringere Beitragsbelastung | Beihilfe übernimmt einen großen Anteil, PKV zahlt nur den Rest |
Umfassende Leistungsfreiheit | PKV-Leistungen sind vertraglich garantiert, keine Kürzungen |
Flexibilität durch Bausteine | Zusätzliche Leistungen können modular hinzugebucht werden |
Erleichterung bei Aufnahme (Öffnungsaktion) | Auch bei Vorerkrankungen möglich, mit hohem Versicherungsschutz |
Digitalisierung & Steuerabzug | PKV-Beiträge können steuerlich geltend gemacht werden |
Selbstabrechnung erforderlich | Mehr Verwaltungsaufwand als in GKV |
Kostensteigerung im Alter möglich | Altersrückstellungen dämpfen, aber nicht eliminieren |
Strikte Fristen | Versäumnis der Öffnungsfrist oder Frist zur Beihilfeanpassung teuer |
Informieren Sie sich am besten vor dem Kauf eines Tarifs über die Förderung
Die Verbindung aus Beihilfe und PKV bietet Beamten eine attraktive Gesundheitsversorgung: hochwertige Leistungen, kostengünstige Beiträge und stabile Bedingungen. Entscheidend sind jedoch die richtige Tarifwahl, fristgerechte Anträge und ein Bewusstsein für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Wer diese Faktoren berücksichtigt, profitiert langfristig von einem leistungsstarken und fairen Versicherungsschutz.
Tipps und Empfehlungen
Ermitteln Sie, wie hoch Ihr individueller Beihilfeanteil ist, um die passende Restkostenversicherung zu wählen.
Achten Sie darauf, dass der PKV-Tarif speziell auf Beihilfeempfänger zugeschnitten ist.
Beantragen Sie Ihre PKV innerhalb der Frist, um vereinfachte Aufnahmebedingungen zu erhalten.
Überlegen Sie, ob Chefarztbehandlung, Einzelzimmer oder alternative Heilmethoden wichtig sind.
Beantragen Sie Beihilfe und PKV rechtzeitig, um Leistungslücken zu vermeiden.